Gesetz zur Stärkung Barrierefreiheit – Was muss ich wissen?

Hier erfahren Sie, ob Sie verpflichtet sind, zu handeln, welche Risiken drohen und wie wir Ihnen weiterhelfen können.

eine menschengruppe mit digitalen gereaten im web

Jetzt testen, ob Sie betroffen sind:

Dieses Formular soll Ihnen helfen, herauszufinden, ob Ihre Webseite eindeutig in den Geltungsbereich der Barrierefreiheitsgesetze fällt. Das Ergebnis erscheint direkt unter dem Formular.

Schnelle Entscheidungshilfe: Fällt Ihre Website unter die Barrierefreiheits-Pflicht?

Tätigkeitsgebiet / Zielmarkt
Funktionen Ihrer Website
Markt & Zielgruppe
Öffentliche Aufträge

Was sind die häufigsten, kritischen Fehler auf Webseiten?

Es ist kaum zu vermeiden, dass im Laufe der Publikationstätigkeit und Programmierung Fehler unterlaufen, weil sie erst mit Bedienhilfen bemerkbar werden.

TASTATUR UND FOKUS

Tastaturbedienung & sichtbarer Fokus fehlen oder sind unvollständig. (P1 – kritisch)

FORMULARE

Formulare ohne Labels/Fehlerhinweise, unklare Statusmeldungen. Fehlerprävention bei rechtlichen/finanziellen Transaktionen

SKALIERBARKEIT OHNE BRUCH

Reflow bei 200 % bricht oder Zoom/Abstände/Popovers steuerbar; Nichtausreichende Abstände der Elemente zueinander

Alternativtexte / Semantik

Fehlende Alternativtexte / falsche Semantik wie Überschriften oder sog. Landmarks. Sprache von Passagen im Code nicht markiert; Tabellen nicht korrekt ausgezeichnet

Kontrast

Texte/Bedienelemente mit zu geringem Kontrast

LINKS

Keine eindeutigen Linktexte, keine konsistente Navigation bzw. Bezeichnungen

Im Rahmen eines vollständigen Audits / Prüfung zur Erreichung des gesetzlich vorgeschriebenen Standards von WCAG 2.2 AA werden mindestens 50 Kriterien untersucht.

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Einfach die URL der Webseite eintragen und los!

Modus: Mobile · Sprache: DE

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Wofür steht WCAG?

WCAG steht für Web Content Accessibility Guidelines –
auf Deutsch: Richtlinien für barrierefreie Webinhalte.

Die WCAG legen technische und gestalterische Mindeststandards fest, damit digitale Inhalte für alle Menschen nutzbar sind – auch für Personen mit Seh-, Hör-, Bewegungs- oder kognitiven Einschränkungen.

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Welche technischen Standards gelten?

Technisch maßgeblich ist ein spezielles Testverfahren nach den Regeln des WCAG 2.2 AA – Standards. Geprüft werden mind. 50 Kriterien (Standardstufe A+AA). Die Ergebnisse werden nach Priorität 1 (P1) (= kritisch) bis P2 (= gesetzlich vorgeschrieben) und P3 (= komfort) sortiert.

 

Schritt 1:
Audit = Testen und Probleme sortieren

Wir prüfen entweder zuerst im Rahmen eines kürzeren Pre-Audits, oder gleich im Voll-Audit, wenn der WCAG 2.2 AA – Level Ihr Ziel ist. 

Service-Pakete

Standard · Voll-Audit

ab 495 € · ca. 8–9 h

  • 50 Kriterien (A+AA), Score & Maßnahmenplan
  • Kontrast-/Fokus-CSS, Formular-Checks
  • Audit-PDF als Nachweis
  • Komfort-Widget (sichtbare Nutzerhilfen)
  • Ausführliche Erklärung (Pflicht)

Voll-Audit beauftragen

Pro · Audit + Fix + Monitoring

ab 995 € · ca. 16 h + 300 €/Jahr

  • Audit + Umsetzung P1→P2 (Code/ARIA/CSS)
  • Screenreader-Tests, barrierearme PDFs
  • Re-Audit + Urkunde & Web-Badge
  • Komfort-Widget (sichtbare Nutzerhilfen)
  • Ausführliche Erklärung (Pflicht)

Pro-Paket anfragen

Schritt 2:
Fixing = Probleme beheben

Geschätzter Aufwand und Kosten

Fix-Level 1 ~ WCAG 2.2. A

P1-Maßnahmen – kritische Barrieren

  • Formular-Labels & Tastatur-Navigation
  • Fehlende Alternativtexte & ARIA-Attribute
  • Kontrast-Korrekturen (Text / Buttons / Links)
  • Fokus-Management & Skip-Links

ca : 10 Std · ab 650 €*

Fix-Level 2 = WCAG 2.2. AA

P1 + P2-Maßnahmen – kritische & hohe Priorität

  • Alles aus Fix-Level 1 und zusätzlich:
  • Überschriften-Struktur, semantische Regionen
  • Formular-Fehlerhinweise & ARIA-Rollen
  • Navigation & Fokusfluss-Optimierung
  • Responsives Verhalten & Reflow-Tests

ca: 20 Std · ab 1 300 €*

Fix-Level 3 ~ WCAG 2.2. AAA

P1 + P2 + P3-Maßnahmen – umfassende Optimierung

  • Alles aus Fix-Level 1+2 und zusätzlich:
  • Feinschliff aller relevanten Bereiche (Texte, Links, Medien)
  • Barrierefreie Tabellen, Tooltips, Hover-Verhalten
  • Überarbeitung von Themes/Plugins (wenn nötig)
  • Abschließender Re-Audit & Score-Update

ca : 30 Std · ab 1 950 €*

* Alle Preise zzgl. MwSt. Werte dienen der Orientierung. Der konkrete Aufwand wird auf Basis des Audit-Reports ermittelt.

Noch Fragen?

Häufige Fragen zur Barrierefreiheit

Wen betrifft das Gesetz konkret?
Grundsätzlich alle Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten – also z. B. Webseiten, Onlineshops, Buchungs- oder Spendenportale.
In Deutschland sind kleine Betriebe mit w < 10 Mitarbeitenden und w < 2 Mio € Umsatz von der Pflicht befreit. In Österreich und den übrigen EU-Ländern gilt die Pflicht für alle Anbieter – unabhängig von der Unternehmensgröße.
Ab wann gilt die Pflicht?
Die nationalen Gesetze traten am 28. Juni 2025 in Kraft. Bestehende Webseiten müssen also eigentlich ab sofort angepasst werden, wenn sie weiterhin genutzt oder beworben werden. In der Praxis sieht es zumindest (Stand Okt.2025) so aus, dass noch 2/3 der Webseiten und E-Shops alle Maßnahmen umgesetzt haben. Bis dato waren in einigen Ländern die zuständigen Behörden noch im Aufbau begriffen. Nichts desto trotz: Laut Angaben von e-recht24.de kursieren heute schon die ersten (ungerechtfertigten) Abmahnungen. Die Lage gestaltet sich also ähnlich wie bei der Umsetzung der Datenschutzrichtlinie. Einiges ist noch im Unklaren und muss durch erste Muster-Urteile der Gerichte ausgelegt werden. Wir werden die Lage für Sie beobachten und an dieser Stelle informieren.
Neue oder überarbeitete Seiten müssen ab Mitte 2025 direkt barrierefrei umgesetzt werden.
Welche Idee steckt hinter dem EAA?
Der EAA ist eine EU-Richtlinie, die sicherstellen soll, dass digitale Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen nutzbar sind – auch für Menschen mit Einschränkungen. Dabei geht es nicht nur um Behinderungen im klassischen Sinne, sondern auch um die Herausforderungen einer älter werdenden Gesellschaft.
Sind Portfolio-Webseiten ohne E-Commerce auch betroffen?
Reine informative Portfolio- oder sog. Visitenkarten-Seiten, auch diejenigen darunter, die mit einem allgemeinen Kontaktformular (Name, Email, Ihre Nachricht) ausgestattet sind, ohne einen eindeutigen Zweck eines Geschäftsabschlusses → fallen aktuell noch nicht unter den Geltungsbereich des EAA. Sie befinden sich im sog. Graubereich des geltenden Rechts. Hier müssen noch erste Urteile aus der Rechtsprechung abgewartet werden. Sie gehen also das Risiko ein, im Falle einer Rechtsstreitigkeit nachweisen zu müssen, dass Ihr Kontaktformular nicht einer Anbahnung eines Geschäftsabschlusses dient. Dies dürfte kompliziert sein. Wir empfehlen daher lieber proaktiv vorzubeugen und in solchen Fällen wenigstens die Grundstandards der Barrierefreiheit umzusetzen.
Barrierefreiheit verbessert Benutzerfreundlichkeit, Suchmaschinenranking und die Außenwirkung Ihrer Marke – unabhängig von der Pflicht.
Muss ich als kleiner Betrieb ohne Onlineshop überhaupt etwas tun?
Wenn Sie in Deutschland ansässig sind und die Schwellen (10 MA / 2 Mio €) nicht überschreiten, besteht keine gesetzliche Pflicht. Dennoch lohnt sich ein freiwilliger Schritt:
Barrierefreiheit verbessert Benutzerfreundlichkeit, Suchmaschinenranking und die Außenwirkung Ihrer Marke – unabhängig von der Pflicht.
Was genau bedeutet „barrierefrei“ im Web?
Barrierefrei bedeutet, dass eine Webseite auch ohne Maus, bei Seh-, Hör- oder Motorik-Einschränkungen bedienbar und verständlich ist. Grundlage sind die WCAG 2.2 AA-Kriterien (Web Content Accessibility Guidelines). Dazu zählen u. a.:
  • Gute Farbkontraste und sichtbare Fokus-Markierungen
  • Klare Struktur und verständliche Sprache
  • Tastaturbedienung ohne Maus
  • Alternativtexte für Bilder
  • Untertitel oder Transkripte für Videos
Welche Rechtstexte gelten in Bezug auf Webseiten?
EU-Richtlinie (EAA European Accessibility Act) – als harmonisierender Grundsatz Alle Anbieter digitaler Waren oder Dienstleistungen für Verbraucher (B2C) müssen ihre Online-Dienste nach EN 301 549 / WCAG 2.2 Level AA barrierefrei gestalten. Dazu zählt der komplette E-Commerce, also auch u. a. Online-Shops, Buchung/Spenden-Seiten, Ticketverkauf, digitale Inhalte/Lern- / Videoplattformen mit Mitgliederbereich u.s.w.
DEUTSCHLAND (BFSG, mit Sonderregel) In Deutschland gilt weitestgehend der EAA aber mit einer wichtigen Sonderregel für sog. „Kleinstunternehmen“. Das deutsche Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) definiert „Kleinstbetriebe“ als Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und weniger oder gleich 2 Mio. € Jahresumsatz oder Gewinn und schließt sie vorerst aus der Gültigkeit des BFSG aus. – Die Umsetzung der Barrierefreiheit bleibt aber stets für alle Webseiten empfohlen, da es mit willkommenen Nebeneffekten wie SEO/UX-Verbesserung, Konformität für internationale Kunden und Reputation einhergeht.
Vorsicht sei angemerkt für potenziell EU-weit operierende E-Shops und Buchungs- oder Spendenprozesse mit EU-weiter Kundschaft (B2C). Hier gilt immer das Recht des Ziellands, also das Ihres Kunden. In allen EU-Ländern, außer in Deutschland gelten die Regeln des EAA, ohne die deutschen Sonderregeln für „Kleinstunternehmer“.
ÖSTERREICH (BaFG – ohne Sonderregeln) In Österreich wurde der EAA über das Bundesgesetz über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (BaFG) (häufig „Barrierefreiheitsgesetz“ genannt) umgesetzt. Es folgt weitestgehend der EAA und enthält für Webseiten keine Sonderregelungen.
Zuständige Behörde: Das Sozialministeriumservice wurde mit dem Vollzug des BaFG betraut und ist damit Marktüberwachungs- und Verwaltungsstrafbehörde für diese Materie.
SCHWEIZ (nicht EU-Mitglied) Schweiz ist kein EU-Mitgliedstaat, daher gilt das EU-Recht nicht direkt – aber wenn Dienste in der EU aktiv angeboten werden, kann eine EU-Mitgliedsbehörde Maßnahmen ergreifen, ggf. unter nationalem Recht. Allgemein gilt: Wenn Sie Endverbraucher in der EU ansprechen und digitale Dienste anbieten, sollten Sie möglichst die Kriterien des EAA erfüllen, auch wenn Ihr Sitz außerhalb der EU ist.
Wie ist die Lage speziell in Österreich?
In Österreich gilt ab 2025 das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG). Es verpflichtet alle Anbieter von digitalen Produkten oder Diensten, Barrierefreiheit sicherzustellen.

Weiterführende Links:

Zuständig ist das Sozialministerium Service, das auch Schlichtungsverfahren bei Verstößen führt.
Wie läuft ein Barrierefreiheits-Audit ab?
Was gilt technisch? Die EN 301 549 verweist für Webseiten auf die WCAG 2.2 Level AA. Für eine volle Konformität müssen alle A- und AA-Kriterien (insgesamt ca. 50) erfüllt sein. Ein Audit prüft dementsprechend Ihre Website auf rund 50 WCAG-Kriterien und bewertet sie nach Priorität (P1 = kritisch, P2 = wichtig, P3 = Empfehlung). Daraus entsteht ein Maßnahmenplan und ein Nachweis (Score-Zertifikat).
Bei uns erhalten Sie einen Pre-Audit (20 Punkte) für den schnellen Einstieg und bei Bedarf ein vollständiges Voll-Audit mit Zertifikat.
Wie geht man bei dem sog. Fixing von Problemen vor?
Bei dem Fixing geht es darum, die im Audit gefundenen Probleme zu lösen. Das kann je nach Webseite vom Aufwand her deutlich variieren. Nach dem Audit übernehmen wir auf Wunsch die Umsetzung der empfohlenen Korrekturen (Fixes) gemäß WCAG 2.2 Level AA / EN 301 549.
Wir haben Ihnen oben 3 Beispiele vorgestellt für realistische Umsetzungsszenarien. Die Pakete orientieren sich am Schweregrad der festgestellten Barrieren (P1–P3) und setzen eine vom Umfang her kleine bis mittlere Website voraus (ca. 10-30 Seiten). Für umfangreiche Projekte machen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Gibt es auch einfachere Lösungen mit Plug-In, Widget etc?
Es gibt diverse Ansätze, das Problem mit Tools zu lösen, die sich sozusagen über die Seiten legen und Probleme lösen. Für einige Bereiche ist es durchaus effektiv umsetzbar, jedoch können diese Werkzeuge nicht den Code der Inhalte verändern, so dass wichtige kritische Strukturänderungen dennoch manuell umgesetzt werden. Die Anbieter solcher scheinbaren Out-Of-The-Box Lösungen wissen das natürlich und versuchen sie aber mit solchen Heilsversprechen anzulocken um Sie im weiteren Schritt dennoch zu einem kostenpflichtigen Voll-Audit zu bewegen. Abgesehen davon dass solche Plugins auf Abobasis jährlich ab 300 € Kosten verursachen, schaffen Sie dennoch keine Rechtssicherheit, weil sie eben nicht alles können. Sie sind als nette Bedien-Erleichterungen anzusehen, keine soliden Lösungen.
Auch wir bieten zu jedem Audit die Installation eines solchen Tool an, sehen Sie einfach hier rechts unten auf dieser Seite das runde Symbol - so würde das bei Ihrer Seite auch aussehen, natürlich in Ihren Firmenfarben
Brauche ich eine Erklärung auf meiner Seite?
Eine Barrierefreiheitserklärung ist nur Pflicht, wenn Sie unter das Gesetz fallen (also EAA/BFSG/BaFG). Trotzdem ist sie empfehlenswert für alle, da sie zeigt, dass Sie sich kümmern.
Formulieren Sie sie positiv: „Diese Bereiche sind bereits barrierefrei umgesetzt …“ – nicht als Mängelliste.
Firmensitz in der Schweiz, aber Dienste gezielt in der EU – was gilt?
Wer gezielt Leistungen in die EU verkauft oder bewirbt, muss ebenfalls die EU-Barrierefreiheitsregeln beachten.
Zwar kann die EU keine direkte Strafe in der Schweiz verhängen, aber Marktaufsichtsbehörden dürfen den Vertrieb in der EU untersagen oder beanstanden.
Wie gehe ich jetzt sinnvoll vor?
  1. Mit unserem kostenlosen Schnellcheck-Tool prüfen, ob Sie betroffen sind.
  2. Falls ja: Solides Pre-Audit (20 Punkte) beauftragen für eine erste Beurteilung der aktuellen Lage.
  3. Fehler der höchsten Priorität (P1) zeitnah beheben lassen – z. B. Kontrast, Tastatur, Formulare.
  4. Einfache standardisierte Barierrefreiheitserklärung auf Ihrer Webseite implementieren. (Pflicht)
  5. Einen Voll-Audit + Fix der restlichen Kriterien mittelfristig einplanen für Nachweis der Konformität mit WCAG 2.2 AA = gesetzeskonform
So bleiben Sie rechtssicher – und Ihre Seite wird gleichzeitig besser nutzbar für alle.

Noch Zweifel?

Fragen Sie uns gerne!
Wir kümmern uns gerne um Ihre Konformität mit der Barrierefreiheit, während Sie mehr Zeit für Ihre Kunden gewinnen!

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