Gesetz zur Stärkung Barrierefreiheit – Was muss ich wissen?
Hier erfahren Sie, ob Sie verpflichtet sind, zu handeln, welche Risiken drohen und wie wir Ihnen weiterhelfen können.
Jetzt testen, ob Sie betroffen sind:
Dieses Formular soll Ihnen helfen, herauszufinden, ob Ihre Webseite eindeutig in den Geltungsbereich der Barrierefreiheitsgesetze fällt. Das Ergebnis erscheint direkt unter dem Formular.
Schnelle Entscheidungshilfe: Fällt Ihre Website unter die Barrierefreiheits-Pflicht?
Was sind die häufigsten, kritischen Fehler auf Webseiten?
Es ist kaum zu vermeiden, dass im Laufe der Publikationstätigkeit und Programmierung Fehler unterlaufen, weil sie erst mit Bedienhilfen bemerkbar werden.
TASTATUR UND FOKUS
Tastaturbedienung & sichtbarer Fokus fehlen oder sind unvollständig. (P1 – kritisch)
FORMULARE
Formulare ohne Labels/Fehlerhinweise, unklare Statusmeldungen. Fehlerprävention bei rechtlichen/finanziellen Transaktionen
SKALIERBARKEIT OHNE BRUCH
Reflow bei 200 % bricht oder Zoom/Abstände/Popovers steuerbar; Nichtausreichende Abstände der Elemente zueinander
Alternativtexte / Semantik
Fehlende Alternativtexte / falsche Semantik wie Überschriften oder sog. Landmarks. Sprache von Passagen im Code nicht markiert; Tabellen nicht korrekt ausgezeichnet
Kontrast
Texte/Bedienelemente mit zu geringem Kontrast
LINKS
Keine eindeutigen Linktexte, keine konsistente Navigation bzw. Bezeichnungen
Im Rahmen eines vollständigen Audits / Prüfung zur Erreichung des gesetzlich vorgeschriebenen Standards von WCAG 2.2 AA werden mindestens 50 Kriterien untersucht.
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Wofür steht WCAG?
WCAG steht für Web Content Accessibility Guidelines –
auf Deutsch: Richtlinien für barrierefreie Webinhalte.
Die WCAG legen technische und gestalterische Mindeststandards fest, damit digitale Inhalte für alle Menschen nutzbar sind – auch für Personen mit Seh-, Hör-, Bewegungs- oder kognitiven Einschränkungen.
Welche technischen Standards gelten?
Technisch maßgeblich ist ein spezielles Testverfahren nach den Regeln des WCAG 2.2 AA – Standards. Geprüft werden mind. 50 Kriterien (Standardstufe A+AA). Die Ergebnisse werden nach Priorität 1 (P1) (= kritisch) bis P2 (= gesetzlich vorgeschrieben) und P3 (= komfort) sortiert.
Schritt 1:
Audit = Testen und Probleme sortieren
Wir prüfen entweder zuerst im Rahmen eines kürzeren Pre-Audits, oder gleich im Voll-Audit, wenn der WCAG 2.2 AA – Level Ihr Ziel ist.
Service-Pakete
Minimal · Pre-Audit
ab 195 € · ca. 3–4 h
- 20-Punkte-Check (Mix aus A+AA / P1/P2) + Kurzreport
- Komfort-Widget (sichtbare Nutzerhilfen)
- Standard-Erklärung (falls benötigt)
Standard · Voll-Audit
ab 495 € · ca. 8–9 h
- 50 Kriterien (A+AA), Score & Maßnahmenplan
- Kontrast-/Fokus-CSS, Formular-Checks
- Audit-PDF als Nachweis
- Komfort-Widget (sichtbare Nutzerhilfen)
- Ausführliche Erklärung (Pflicht)
Pro · Audit + Fix + Monitoring
ab 995 € · ca. 16 h + 300 €/Jahr
- Audit + Umsetzung P1→P2 (Code/ARIA/CSS)
- Screenreader-Tests, barrierearme PDFs
- Re-Audit + Urkunde & Web-Badge
- Komfort-Widget (sichtbare Nutzerhilfen)
- Ausführliche Erklärung (Pflicht)
Schritt 2:
Fixing = Probleme beheben
Geschätzter Aufwand und Kosten
Fix-Level 1 ~ WCAG 2.2. A
P1-Maßnahmen – kritische Barrieren
- Formular-Labels & Tastatur-Navigation
- Fehlende Alternativtexte & ARIA-Attribute
- Kontrast-Korrekturen (Text / Buttons / Links)
- Fokus-Management & Skip-Links
ca : 10 Std · ab 650 €*
Fix-Level 2 = WCAG 2.2. AA
P1 + P2-Maßnahmen – kritische & hohe Priorität
- Alles aus Fix-Level 1 und zusätzlich:
- Überschriften-Struktur, semantische Regionen
- Formular-Fehlerhinweise & ARIA-Rollen
- Navigation & Fokusfluss-Optimierung
- Responsives Verhalten & Reflow-Tests
ca: 20 Std · ab 1 300 €*
Fix-Level 3 ~ WCAG 2.2. AAA
P1 + P2 + P3-Maßnahmen – umfassende Optimierung
- Alles aus Fix-Level 1+2 und zusätzlich:
- Feinschliff aller relevanten Bereiche (Texte, Links, Medien)
- Barrierefreie Tabellen, Tooltips, Hover-Verhalten
- Überarbeitung von Themes/Plugins (wenn nötig)
- Abschließender Re-Audit & Score-Update
ca : 30 Std · ab 1 950 €*
* Alle Preise zzgl. MwSt. Werte dienen der Orientierung. Der konkrete Aufwand wird auf Basis des Audit-Reports ermittelt.
Noch Fragen?
Häufige Fragen zur Barrierefreiheit
Wen betrifft das Gesetz konkret?
Ab wann gilt die Pflicht?
Was droht bei Nichteinhaltung?
Ab dem 28. Juni 2025 ist digitale Barrierefreiheit EU-weit Pflicht. Wer die Vorgaben der EU-Richtlinie (EAA) bzw. nationaler Gesetze ignoriert, riskiert behördliche Auflagen, Bußgelder, Vertriebs-/Werbeverbote und Reputationsschäden.
Nationale Marktaufsichtsbehörden dürfen Websites und digitale Dienste beanstanden, wenn sie nicht barrierefrei sind. Folge kann ein Verbot oder eine Einschränkung von Vertrieb und Bewerbung sein.
Hinweis: Schon eine Buchungsfunktion gilt als digitaler Dienst.
Wie hoch sind mögliche Bußgelder?
Deutschland (BFSG)
Zuständig ist die Marktüberwachungsbehörde in Magdeburg. Bei Verstößen gegen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz drohen Bußgelder bis 100.000 €. Üblich ist zunächst eine Frist zur Nachbesserung; bei Weigerung wird es teuer. Besonderheit: Abmahnungen durch Mitbewerber und Verbände sind möglich.
Ausnahme: Kleinstunternehmen fallen aktuell nicht unter das BFSG. Empfehlung: trotzdem schrittweise barrierefrei werden.
Österreich (BaFG)
Es gilt das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG); zuständig ist das Sozialministeriumservice. Bei Verstößen drohen Verwaltungsstrafen bis 80.000 € oder Schlichtungsverfahren – besonders relevant bei öffentlichen Aufträgen.
Gilt umfassend für alle Anbieter digitaler Produkte und Dienste.
Welche Idee steckt hinter dem EAA?
Weiterführende Links für Deutschland
- Bundesfachstelle Barrierefreiheit - Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
- Portal Barrierefreiheit - Harmonisierte Europäische Norm (EN) 301 549
- BITVTest - Der European Accessibility Act und die Umsetzung in Deutschland
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) - Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882
- BMAS - Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV)
Weiterführende Links für Österreich
- RIS – Barrierefreiheitsgesetz (Gesetzestext, konsolidiert)
- Sozialministerium – Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)
- Sozialministeriumservice – Das Barrierefreiheitsgesetz
- USP.gv.at – BaFG: Was Unternehmen beachten müssen
- WKO – Informationen zum Barrierefreiheitsgesetz
- WKO – BaFG im E-Commerce
- Parlament – Materialien zum BaFG
Sind Portfolio-Webseiten ohne E-Commerce auch betroffen?
Muss ich als kleiner Betrieb ohne Onlineshop überhaupt etwas tun?
Was genau bedeutet „barrierefrei“ im Web?
- Gute Farbkontraste und sichtbare Fokus-Markierungen
- Klare Struktur und verständliche Sprache
- Tastaturbedienung ohne Maus
- Alternativtexte für Bilder
- Untertitel oder Transkripte für Videos
Welche Rechtstexte gelten in Bezug auf Webseiten?
DEUTSCHLAND (BFSG, mit Sonderregel) In Deutschland gilt weitestgehend der EAA aber mit einer wichtigen Sonderregel für sog. „Kleinstunternehmen“. Das deutsche Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) definiert „Kleinstbetriebe“ als Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und weniger oder gleich 2 Mio. € Jahresumsatz oder Gewinn und schließt sie vorerst aus der Gültigkeit des BFSG aus. – Die Umsetzung der Barrierefreiheit bleibt aber stets für alle Webseiten empfohlen, da es mit willkommenen Nebeneffekten wie SEO/UX-Verbesserung, Konformität für internationale Kunden und Reputation einhergeht.
Vorsicht sei angemerkt für potenziell EU-weit operierende E-Shops und Buchungs- oder Spendenprozesse mit EU-weiter Kundschaft (B2C). Hier gilt immer das Recht des Ziellands, also das Ihres Kunden. In allen EU-Ländern, außer in Deutschland gelten die Regeln des EAA, ohne die deutschen Sonderregeln für „Kleinstunternehmer“.
ÖSTERREICH (BaFG – ohne Sonderregeln) In Österreich wurde der EAA über das Bundesgesetz über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (BaFG) (häufig „Barrierefreiheitsgesetz“ genannt) umgesetzt. Es folgt weitestgehend der EAA und enthält für Webseiten keine Sonderregelungen.
Zuständige Behörde: Das Sozialministeriumservice wurde mit dem Vollzug des BaFG betraut und ist damit Marktüberwachungs- und Verwaltungsstrafbehörde für diese Materie.
Wie ist die Lage speziell in Österreich?
Weiterführende Links:
- RIS – Barrierefreiheitsgesetz (Gesetzestext, konsolidiert)
- Sozialministerium – Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)
- Sozialministeriumservice – Das Barrierefreiheitsgesetz
- USP.gv.at – BaFG: Was Unternehmen beachten müssen
- WKO – Informationen zum Barrierefreiheitsgesetz
- WKO – BaFG im E-Commerce
- Parlament – Materialien zum BaFG
Wie läuft ein Barrierefreiheits-Audit ab?
Wie geht man bei dem sog. Fixing von Problemen vor?
Gibt es auch einfachere Lösungen mit Plug-In, Widget etc?
Brauche ich eine Erklärung auf meiner Seite?
Firmensitz in der Schweiz, aber Dienste gezielt in der EU – was gilt?
Wie gehe ich jetzt sinnvoll vor?
- Mit unserem kostenlosen Schnellcheck-Tool prüfen, ob Sie betroffen sind.
- Falls ja: Solides Pre-Audit (20 Punkte) beauftragen für eine erste Beurteilung der aktuellen Lage.
- Fehler der höchsten Priorität (P1) zeitnah beheben lassen – z. B. Kontrast, Tastatur, Formulare.
- Einfache standardisierte Barierrefreiheitserklärung auf Ihrer Webseite implementieren. (Pflicht)
- Einen Voll-Audit + Fix der restlichen Kriterien mittelfristig einplanen für Nachweis der Konformität mit WCAG 2.2 AA = gesetzeskonform
Noch Zweifel?
Fragen Sie uns gerne!
Wir kümmern uns gerne um Ihre Konformität mit der Barrierefreiheit, während Sie mehr Zeit für Ihre Kunden gewinnen!
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